Abgeschickt von Frauke am 28 Maerz, 2006 um 21:05:24
Der Tiefbauer sollte für eine Doppelhaushälfte die Baugrube ausheben. Dabei hat er
1. die Grube zu tief ausgeschachtet, so dass diese wieder aufgefüllt werden muss
2. die Wände der Baugrube im 80 Grad Winkel ausgeschachtet, wobei diese nur 60 Grad haben dürfen und
3. die Baugrube an zwei Ecken an der falschen Stelle ausgehoben wurde.
Die Baustelle wurde durch das Bauordnungsamt bereits jetzt schon stillgelegt. Das Bauunternehmen hat die Auflage, diesen Mangel mit Gefahr in Verzug innerhalb von zwei Tagen zu beheben.
Am heutigen Tage war dieses Tiefbauunternehmen nur in der Lage, zwei Seiten der Baugrube einigermaßen zu bearbeiten, wobei sie an einer Seite noch weiter ausgeschachtet haben, so dass sie sich nun auf öffentlichem Gelände befinden und dabei Kabel freigelegt haben.
Wie können wir als Bauherren nun verfahren, ohne dass uns Mehrkosten entstehen bzw. das Bauunternehmen nun alle Sachen packt und die Baustelle ohne Fertigstellung verlässt.
Der Aushub dauert nunmehr schon 1 Woche.
Wer einen Tipp hat, kann sich gerne melden.
Danke