Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 Maerz, 2006 um 12:09:16
Antwort auf: DRINGEND: Erschlossenes Grundstueck ??? von Meike Dormhagen am 28 Maerz, 2006 um 11:22:54:
Ein Grundstück gilt als erschlossen, wenn es ausreichend an die öffentlichen Ver- und Entsorgungssysteme (Abwasser, Wasser, Strom) und Verkehrswege (Straße) angeschlossen ist. Da Gas nur ein möglicher Energieträger ist, ist ein Anschluß für die Erschließung nicht zwingend erforderlich. Die Hausanschlüsse von der Grundstücksgrenze an die Leitungen in der Straße sind zusätzlich zu bezahlen. Hierzu kann man sich bei den Versorgungsunternehmen vorab über die Kosten informieren. Die Anschlüsse zwischen Haus und Grundstücksgrenze sind Sache des Eigentümers.
: Hallo,
: mir ist ein erschlossenes Grundstueck von der Stadt angeboten worden. Laut Stadtwerke liegt aber kein Gasanschluss in der Naehe des Grundstueckes. Eine Strasse ist vorhanden, in dieser befindet sich auch der Abwasserkanal, ein Stromkabel und ein Telefonkabel.
: Wie gesagt aber alles nur in der Strasse nicht auf dem Grundstueck selber. Und der Gasanschluss existiert gar nicht. Ist das Grundstueck nun erschlossen oder nicht ?
: Was kann ich tun - wir hatten mit einer Brennwert-Therme geplant - haben kein Platz fuer ein Oeltank oder einen externen Gastank.
: Bitte helft mir schnellst moeglich !!!
: Danke und Gruss,
: --Eure Meike