Abgeschickt von M.Büttner am 28 Maerz, 2006 um 11:41:26
Antwort auf: Einspruch gegen Bebauungsplanänderung von Klaus am 27 Maerz, 2006 um 19:07:57:
Das Planungsrecht sieht eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und zusätzlich eine weitere Bürgerbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung vor. Machen Sie jeweils schriftlich und begründet Ihre Bedenken geltend. Erfolgt keine Änderung, verbleibt später noch der Klageweg. Aber: es gibt kein Recht auf freien Ausblick und in vielen Landesbauordnungen sind Grenzgaragen (3 m Abstand) bis zu 9 m Länge grundsätzlich zulässig.