Abgeschickt von Ulrike am 27 Maerz, 2006 um 14:52:02
Hallo,
habe noch eine Frage. Wir wollen an unserer DHH eine Sichtschutzwand errichten (zwischen den 2 Häsuern). Das Nachbarhaus ist ca. 1 Meter höher als unser Haus. Die Wand wollen wir auf der Mauer aufsetzen. Habe in der hessischen Bauordnung gelesen, dass Sichtschutzwände 2 Meter hoch sein dürfen. Gilt das, wenn wir auf der Mauer aufsetzen (also insgesamt 3 Meter) oder von unserem Boden (also nur 1 Meter über der Mauer). Letzeres wäre natürlich kein sinnvoller Sichtschutz.
Das Nachbarhaus ist noch nicht verkauft, d.h. wir können uns hier auch nicht abstimmen.