Abgeschickt von Garagenbebauter am 26 Maerz, 2006 um 17:31:03
Hallo,
ein Bauträger hat auf dem Nachbargrundstück ein Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen gebaut. Nun wurden an unserer Grundstücksgrenze 6 Garagen errichtet, die noch dazu ziemlich hoch sind.
Dazu habe ich etwas in der Bauordnung NRW gestöbert. Dort steht, dass an einer Grundstücksgrenze maximal 9 m bebaut werden dürfen. Der Bauträger hat darauf erwiedert, dass jede Garage auf einem eigenen Flurstück läge, da diese ja mit den Wohnungen verkauft wurden. Kann man diese Regelung mit den 9 m so einfach aushebeln? Ich lasse mein Grundstück teilen und baue dann auf jedem Teilgrundstück die Grenze zu?
Ferner habe ich eine Frage zur Höhe der Garagen. In der Bauordnung steht, dass diese maximal 3 m hoch sein dürfen. Dabei werde die Höhe von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut gemessen oder bis zum oberen Abschluß der Wand. Die Betondecke ist nich höher als 3 m, allerdings bekommt sie am Rand noch einen Balken aufgedübelt. Der Balken ist dann höher als 3 m. Welches Maß ist denn hier zu betrachten?
Danke,
Garagenbebauter