Re: Grenzbebauung oder neue Vermessung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 Maerz, 2006 um 10:10:27

Antwort auf: Grenzbebauung oder neue Vermessung von bianca am 24 Maerz, 2006 um 13:03:42:

Wenn Ihnen tatsächlich 1,5 m am Abstand zur Grenze fehlen, würde es Sinn machen zu recherchieren worin der Fehler besteht (Grundstück kleiner als gekauft und bezahlt, Haus falsch stehend, Zaun falsch stehend ...) Vielleicht gelingt es ja durch Prüfung der alten Bauunterlagen (Bauzeichnungen, Lageplan usw.) den Fehler festzustellen. Die Kosten für eine Grenzfeststellung erfragt man am besten bei einem ortsansässigen öff. bestellten Vermessungsingenieur.

Grenzbebauung ist eine Bebauung bis an die Grenze. Sie wollen offensichtlich mit kleinstmöglichem Grenzabstand bauen und der bezieht sich nur auf Ihre Grenze, egal wie weit der Nachbar entfernt ist. Erst wenn es auf dem eigenen Grundstück nicht passt muß geprüft werden, ob die Nachbargrundstücke mit heran gezogen werden können. Welcher Abstand genau einzuhalten ist ergibt sich aus der Bauordnung des Bundeslandes und beträgt in SH mindestens 3,0 m.

: Hallo!

: Wir wollen gerne an ein vorhandenes Haus anbauen, um mehr Wohnraum zu schaffen. Laut damaliger Bauzeichnung des Bauträgers, sollen bis zur Grundstücksgrenze 10m sein. Jetzt haben wir das allerdings nachgemessen: Es sind nur 8,50m - somit können wir nicht wie geplant 7m breit anbauen.
: Wie gehen wir denn jetzt am besten vor?? Erstmal müssen wir wohl die Grenzsteine suchen. Weiß jemand was es kostet, wenn wir das neu Vermessen lassen, wenn wir tatsächlich feststellen, dass unser Grundstück geschröpft wurde??
: Und wie sieht es mit der Grenzbebauung aus?? Wir dürften bis auf 2m an die Grenze, wenn der Nachbar auf seinem Grundstück dann 4m Luft hat, oder habe ich das falsch verstanden??? Da sind außerdem nur 1,5-2m Luft und dann kommmt seine Werkstatt/Garage.

: Achso, wir wohnen übrigens in Schleswig-Holstein.

: Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann!!!

: Viele Grüße,
: Bianca





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