Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 Maerz, 2006 um 09:01:34
Antwort auf: Ausbau einer alten Scheune von Franki am 24 Maerz, 2006 um 12:27:50:
Nichts ... wenn es offiziell sein soll. Alles ... wenn das zuständige Bauamt es nicht mitbekommt. Voraussetzung ist, das das Gebäude erstmal mit einer bestimmten Nutzung an der Stelle genehmigt, wo es steht. Eine Änderung der Nutzung wäre schon zu beantragen, damit beurteilt werden kann, ob dies Auswirkungen auf die gestellten Anforderungen hat (Brandschutz, Standsicherheit, Nachbarrechte). Es muß also im Einzelfall geprüft werden, ob die vorgesehene Nutzung der genehmigten soviel widerspricht, dass ein Antrag erforderlich würde und auch dabei sind dann die Grenzen fließend.
: Hallo,
: Was darf man in einem Nebengabäude ( Scheune ) eines Hauses ( alles Baujahr 1914)alles Ändern ohne dies großartig zu beantragen. Hiermit meine ich beispielsweise das Einrichten von Abstellräumen, einer kleinen Werkstatt oder eines sog.Partyraums. Gruß Franki