Abgeschickt von GKZ am 23 Maerz, 2006 um 13:15:55:
Antwort auf: Sondereigentum-Terrasse von Ellen Greiwe am 03 Maerz, 2006 um 13:55:49:
WEG bzw. Wohnungseigentumsgesetz. Hatten Sie eine Genehmigung diese ans Haus zu schrauben ?
: Hallo,
: gehört eine nachträglich angebaute und an das Haus geschraubte Holzterrasse zum Sondereigentum des Wohnungsinhabers oder kann hier nur ein Sondernutzungsrecht eingetragen werden? Wo kann man das nachlesen?
: Über eine Antwort würde ich mich freuen.
: Gruß
: E.Greiwe