Abgeschickt von KD am 23 Maerz, 2006 um 11:40:56
Antwort auf: Doppelhaushälfte Gaube von Maja am 21 Maerz, 2006 um 16:37:52:
Dachaufbauten sind § 37 BauO SH geregelt. Danach muss die Gaupe zur Gebäudetrennwand zwischen den Häusern 1,25 m entfernt sein. Siehe auf dieser Seite unter Gesetze BauO SH § 37 Abs.7