Re: Bauantrag


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Abgeschickt von hhe am 23 Maerz, 2006 um 10:39:07

Antwort auf: Bauantrag von Stefan am 22 Maerz, 2006 um 15:41:23:

: Hallo,

: wir wollen ein Haus in Niedersachsen bauen. Bauantrag vom 21.12.05. Eingangsbestätigung und Zwischennachricht des Landkreises vom 10.01.06. In der Zwischennachricht wurde uns mitgeteilt, das mit einem positiven Bescheid wohl nicht zu rechnen ist. Da die Firstausrichtung von uns nicht nach dem Bebauungsplan in Nord-Südrichtung ist, sondern Ost-Westrichtung. Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 könne nicht erteilt werden, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Bis heute ist kein Bescheid der Baubehörde ergangen. Wir haben öffters mit dem Landkreis telefoniert und haben versucht diesen umzustimmen. Die Gemeinde gibt eine Ausnahmegenehmigung. Im B-Plan ist diese Firstausrichtung nicht schriftlich festgehalten sondern nur durch ein Symbol im Flächennutzungsplan. Nun meine Fragen:
: 1.) Nach § 5 BauGBMaßnG muss die Behörde unseren Antrag drei Monate nach Eingang ablehnen ansonsten darf die Genehmigung nach § 31 BauG nicht versagt werden. Sind diese drei Monate nun vorbei oder sind sie durch die Zwischennachricht gehemmt?
: 2.) Ist ein Symbol für die Ausrichtung des Firtes ausreichen um diese zwingend festzulegen?
: Vielen Dank Mfg. Stefan

Hallo Stefan !

1.) Ich würde die Baugenehmigung als nicht genehmigt ansehen. Ein Richter bestimmt.

2.) Ja

Ich würde die Baupläne ändern und ein Winkelgebäude erstellen. Eine Firstrichtung (oder der längste First) dann in der richtigen Lage verlaufen lassen. Dann würde das Bauamt zähneknirschend zufrieden sein.

Mit dem Bauamt abklären ob der 21.12.05 als Bauantragsdatum bleibt wegen der Eigenheimzulage.
Ein Besuch beim Bauamt, verbunden mit vorsichtigen "Auftreten", wirkt auch manchmal wie ein Wunder.

hhe




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