Abgeschickt von Cornelia Buderer am 22 Maerz, 2006 um 14:14:04
Braucht man eine Baugenehmigung, wenn man nächträglich eine Terrasse an ein Haus baut, wo zuvor ein kleiner Balkon auf ca. 1,50 m Höhe war? Und macht es ein Unterschied, ob der Platz darunter genutzt wird, o. die Terasse mit Dreck aufgefüllt wird? Und dritte Frage: Gibt es größen Einschränkungen?