Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 Maerz, 2006 um 12:01:04
Antwort auf: Gehwegschäden bei Hausbau! Wer trägt die Instandsetzungskosten? von Bauherr am 21 Maerz, 2006 um 20:10:25:
Worin soll denn Ihres Erachtens der "Job des Architekten" bestehen? Hätte er die Teerdecke selbst herstellen sollen? Was haben Sie denn bei dem Architekten beauftragt? Sollte z. B. im Bereich der Objektüberwachung eine Minderung des Honoraranteils vereinbart worden sein könnte sich das ja auf die Mängelbeseitigung beziehen und in dem Fall hat der Architekt gar keinen Auftrag sich darum zu kümmern.
Grundsätzlich ist der Bauherr für alles verantwortlich, was durch seine Baumaßnahme beschädigt oder beeinträchtigt wird. Diese Verantwortung überträgt er auf die Unternehmer, die in seinem Auftrag die erforderlichen Arbeiten ausführen. Wenn eine Firma Ihrem erteilten und angenommenen Auftrag nicht nachkommt, müssen die daraus entstehenden Kosten nicht bezahlt werden. Wenn die Firma Murks baut muß sie den Murks beseitigen und gegen ordentliche Arbeit ersetzen. Dazu bedarf es einer Mängelanzeige und einer Fristsetzung. Die Rechnungen sind natürlich auf ihre Rechtmäßigkeit und rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
: Nach fertigstellung des EFH wurde jetzt festgestellt, das der Gehwegbereich durch die Baumaßnahmen stark beschädigt wurden. Der Gehweg bestand aus einer Teerdecke.
: Wir haben den Rohbauer vor beginn der Arbeiten erklärt, das er auf den Bürgersteig achten soll, was er bejahte verprach Beschädigungen zu beseitigen. Jetzt will er von NIX wissen.
: Kann ich hier etwas Unternehmen? Oder hätte hier unser Architekt auf die Situation reagieren müssen?
: Die Unternehmen die die Hausanschlüsse (Entwässerung, Strom, Wasser usw).erbrachten, haben den Gehwegbereich aufgebrochen, aber nicht fachgerecht wieder hergestellt.
: Kann man diesen Firmen die anteiligen Instandsetzungskosten abziehen?
: Letzentlich die grundsätzliche Frage "Hat der Architekt hier seinen Job nicht gemacht"?
: Würden uns über eine rasche Antwort sehr freuen