Re: Stadt zwingt zum Kauf des angrenzenden Grundstücks


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 Maerz, 2006 um 17:15:11

Antwort auf: Stadt zwingt zum Kauf des angrenzenden Grundstücks von Snoopy am 21 Maerz, 2006 um 15:44:34:

Das ist "normales" Baurecht. Eine Grenzbebauung ist nur zulässig, wenn bestimmte, Ihnen von der Stadt bereits mitgeteilte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Es könnte schon als Entgegenkommen gewertet werden, dass Ihnen die Genehmigung der Grenzbebauung in Aussicht gestellt wird. Die Pacht des Streifens stellt keine Rechtssicherheit für die erforderliche Abstandfläche dar und darf daher nicht berücksichtigt werden. Eine Alternative wäre eventuell die Eintragung einer Baulast auf dem Grundstück der Stadt zu Gunsten Ihres Grundstücks. Im Privatverkehr würde sich Ihr Nachbar diese Baulast, die die Nutzung des Grundstück einschränkt, in irgendeiner Weise vergüten lassen. Ob das gleiche für die Stadt gilt müsste nachgefragt werden.

: Wir haben ein Grundstück mit einem alten Häuschen drauf gekauft das auf der Grundstücksgrenze steht. Das Haus soll abgerissen werden. Das Häuschen grenzt an einen Wald der zur Nachbarstadt gehört. Die Vorbesitzer hatten einen 3m Streifen angrenzend an die Grenzbebauung gepachtet.
: Bei Einreichung des neuen Bauantrags hat die Stadt uns mitgeteilt das eine neue Bebauung auf der Grundstücksgrenze zwar Genehmigt wird, aber nur ohne Dachüberstand, ohne Fenster und mit einer Brandschutzwand und das auch wenn wir den Streifen pachten. Als einzige alternative um diese Umstände zu umgehen bietet uns die Stadt den 3 m Streifen Waldgrundstück zum Kauf an, allerdings zu einem überzogenen Preis. Sie möchten nämlich nicht den Waldgrundstückspreis (ca. 15,-€/qm) sondern den "normalen" Grundstückspreis (ca. 450,-€/qm).
: Ist das rechtens? Was kann man hier machen?
: Wir können uns das nicht leisten und das Bauvorhaben scheint somit gestorben.
: Vielen Dank schon vorab für die Antworten!!!





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