Re: Grenzbebauung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 Maerz, 2006 um 13:19:03

Antwort auf: Grenzbebauung von Manfred am 20 Maerz, 2006 um 18:52:13:

Zunächst gilt Bambus noch nicht als Bebauung sondern Bepflanzung. Die Gemeinden stellen in der Regel Broschüren über Nachbarschaftsrecht zu Verfügung in der solche Punkte besprochen sind.

: Hilfe ich habe folgendes Problem:

: Grenzbebauung mit einer Bambusart die 3-5 m bzw 6-8 m hoch werden kann.

: Welche Grenzabstände müssen eingehalten werden?

: Wir wohnen in Bochum, NRW!

: Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen!!

: Der Bambusfan





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