Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 Maerz, 2006 um 13:19:03
Antwort auf: Grenzbebauung von Manfred am 20 Maerz, 2006 um 18:52:13:
Zunächst gilt Bambus noch nicht als Bebauung sondern Bepflanzung. Die Gemeinden stellen in der Regel Broschüren über Nachbarschaftsrecht zu Verfügung in der solche Punkte besprochen sind.
: Hilfe ich habe folgendes Problem:
: Grenzbebauung mit einer Bambusart die 3-5 m bzw 6-8 m hoch werden kann.
: Welche Grenzabstände müssen eingehalten werden?
: Wir wohnen in Bochum, NRW!
: Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen!!
: Der Bambusfan