Abgeschickt von Kallweit, Lamiel am 21 Maerz, 2006 um 10:23:20
Ist die Abgrabung innerhalb eines Roundpens (Pferdetrainierzirkel) auf ca. 80 cm Tiefe bei 200 m² Fläche (15m Durchmesser) genehmigungspflichtig, wenn der Acker im Außenbereich - Landschaftsschutzgebiet -liegt und die Umzäunung mit Holzpflosten und Seilen erfolgt? Wenn die Abgrabung bis auf natürlichen Sandboden erfolgte, kann dann genehmigungsfrei auch statt dem Mutterboden Sand (Z0 Material) wieder eingebracht werden? Nach rheinlanpfälzischem Baurecht sind Aufgrabungen genehmigungspflichtig, aber ab welcher Größe und zu welchem Nutzen steht nicht drin. Müsste die "Grube ", die 80 cm tief ist, abgesichert werden, wenn außenrum Holzpfähle und Seile (3 Stück auf 1 m Höhe) angebracht sind ?
Darf man einen Pferdehänger mit grünem Nummernschild wei einen Hänger der Landwikrtschaft auf diesem Grundstück abstellen? Darf man Heu und Brennholz auf dem Grundstück lagern?
Gruß Kallweit