Abgeschickt von kroatien-playa am 20 Maerz, 2006 um 10:59:02:
Antwort auf: Nichteinhaltung der Wärmeschutzverordnung bei Sanierung von Denis am 12 Maerz, 2006 um 07:44:06:
Das sind ja teilweise eher bautechnische Fragen. Welche Rechtslage im Jahre 2000 galt müssen sie mühsam recherchieren. Verjährung bei Bauwerken 5 Jahre nach Fertigstellung, also evtl. schon verjährt wenn im Jahre 2000 fertiggestellt.
: Wenn ein altes Haus im Jahr 2000 saniert wurde, hätte da die Wärmeschutzverordnung oder die EnEV greifen müssen?
: Wie hoch wären in einem solchen Fall die k- bzw. U-Werte für eine Decke gegen ein ungedämmtes Dach?
: Ich nehme mal an Holzbretter mit Putz unter den Deckenbalken sind da nicht völlig ausreichend.
: Wäre eine Baufirma auch heute noch für Nichtisolieren haftbar zu machen?
: Gruß
: Denis