Abgeschickt von Lena am 20 Maerz, 2006 um 10:54:42:
Antwort auf: Wasserschaden nach Hauskauf von Helge am 17 Maerz, 2006 um 19:40:49:
Der Verkäufer hat sich offenbar nicht ordnungsgemäß um das Haus gekümmert. Es hängt natürlich auch von abweichenden Vertragsklauseln ab, aber ansonsten gelten die Regelungen des BGB bzgl. Mangel bei Kauf und Unmöglichkeit. Ihr Notar berät sie kostenlos. Zumindest sind sie bis 14.04. überhaupt nicht in der Lage ohne Schlüssel sich um das Haus zu kümmern. Liegt ein erheblicher Schaden vor ?
: Hi!
: Ich habe vorgestern einen Kaufvertrag über ein Haus beurkunden lassen. Die Eigentumsrechte gehen auf mich aber erst ab 14.4. über.
: Nun ist wegen Heizölmangel wohl am Wochenende die Heizung stehengeblieben, die Rohre oben eingefroren und geplatzt.
: Das ganze Wasser ist bis in den Keller gelaufen. Alle Wände sind durchnässt, überall die Tapeten ab und durch eine Decke ist das Wasser durchgebrochen.
: Meine Frage:
: Wenn die Versicherung des Vorbesitzers keine Reparaturmaßnahmen einleitet, mit denen ich leben kann habe ich dann das Recht den Kaufvertrag rückzuwandeln?