Abgeschickt von M.Büttner am 20 Maerz, 2006 um 08:31:36
Antwort auf: Re: Alter Bebauungsplan von Susan Liedtke am 17 Maerz, 2006 um 13:58:58:
: Danke für den Tipp, den Planungswillen durch die Begründung des Plans zu ermitteln. Ich hoffe, dass hierzu etwas vorhanden ist und werde hier einmal nachforschen.
: Ist denn hier auch entscheidend, dass für die teilweise gegenüberliegende Baufläche eingeschossige Bebauung festgesetzt und diese Fläche u.U. (soweit man das aus einem nach vierzig Jahren in Ehren vergilbten Plan noch herauslesen kann)in derselben Farbe gezeichnet ist, wie unsere Fläche?
Die farbliche Übereinstimmung könnte durchaus darauf hinweisen, dass auch gegenüber eingeschossige Bauweise vorgesehen war. Evtl. findet man auch in der Planzeichenerklärung Hinweise. Das Problem ist, dass es damals noch keine einheitlichen Vorgaben für Planzeichen gab.
Sollte es hart auf hart kommen, könnte man den Plan auch gerichtlich prüfen lassen. Die Erfahrung zeigt, dass in diesen Alt-Verfahren sehr oft Verfahrensfehler gefunden werden, die zur Unwirksamkeit des B-Plans führen.