Abgeschickt von K.D. am 24 Februar, 2005 um 20:37:57
Antwort auf: Balkongeländerhöhe von Mager am 20 Februar, 2005 um 11:54:14:
§ 37(5) Umwehrungen müssen folgende Mindesthöhen haben:
1. Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken, Dächern sowie Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1 m bis zu 12 m 0,90 m,
2. Umwehrungen von Flächen mit mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m.
Nr. 1 trifft zu. Also sind 90 cm korrekt.