Abgeschickt von Dede am 13 Maerz, 2006 um 12:21:46:
Hallo,
wir haben ein Reiheneckhaus und möchten einen zusätzl. Stellplatz auf unserem Grüdstückbauen. bildlich ist es so zu sehen dass wir eine Garage im Haus haben und vor der Garage der erste Stellplatz ist. Rechts daneben wollen wir einen zweiten Stellplatz erstellen (mit Sickerungsfähigen Pflastersteinen), der dann an die Grundstücksgrenze unseres Nachbarn angrenzen würde. Laut der Landesbauordnung BW dürfen Stellplätze ohne Genehmigung erstellt werden.
Ist das richtig, dass ich hier keine Genehmigung benötige? Oder muss ich mich Wohl oder Übel an das Baurechtsamt wenden ?
Es wäre prima, wenn mir jemand hierzu schreiben könnte!
Grüsse
Dede