Abgeschickt von Harald Zarthe am 11 Maerz, 2006 um 22:12:03
Hallo,
ich würde gern wissen, wer regelt und wo geregelt ist, was in landwirtschaftliche und private Gebäude an Kfz ein- bzw. abgestellt werden darf. Darf ich z.B. mein Motorrad im Winter im Keller unseres Hauses abstellen?
Wo liegt der Unterschied zwischen einstellen und abstellen (Rechtslage/Urteile???)
Darf ein Landwirt nach dem Füttern einen Akerschlepper (Traktor) auf dem Futtertisch des Boxenlaufstalles stehen lassen?
Darf selbiger Landwirt auch seinen LKW in seine Scheune oder Getreidehalle stellen ????
Was darf an Selbstfahrern in ldw. Gebäude gestellt werden???
Vielen Dank
Harald