Re: Falschaussage der Gemeinde daher Ablehnung Baubescheid


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Abgeschickt von M.Büttner am 11 Maerz, 2006 um 11:07:53

Antwort auf: Falschaussage der Gemeinde daher Ablehnung Baubescheid von Kerstin am 10 Maerz, 2006 um 18:38:52:

De Grenze zwischen Innen- und Außenbereich kann die Gemeinde durch eine Satzung festlegen, eine einfache Flurkarte reicht nicht aus. Wenn keine Innenbereichssatzung vorliegt, ist die Einschätzung der unteren Baubehörde maßgebend. Wenn Sie sich einen ablehnenden Bescheid geben lassen, können Sie dagegen Widerspruch einlegen und klagen, die Beratung durch einen Fachanwalt ist dann dringend erforderlich. Mein Rat: werden Sie noch einmal bei höheren Stellen vorstellig (Bauordnungsamtamtsleiter, Baudezernent), die Innenbereichseinschätzung ist oft zweifelhaft.
Zur Finanzierung: war es nicht etwas leichtsinnig, ohne Baugenehmigung nur auf mündliche Zusage hin eine Hausfinanzierung zu unterschreiben? Auf einigen Zinsen/Gebühren werden Sie wohl sitzenbleiben.
M. Büttner



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