Abgeschickt von moeterli am 10 Maerz, 2006 um 17:45:12
Hallo,
angenommen ein Badezimmer würde durch einen Handwerker erneuert. Es gibt nur mündliche Abreden keine schriftliche Fixierung. Ein Festpreis wurde vereinbart. Der Handwerker stellt nun die Rechnung aufgrund angeblichen Mehraufwandes 30 % höher aus als vereinbart. Wie ist die Rechtslage? Muss die Erhöhung akzeptiert werden?