Abgeschickt von Korbanka am 10 Maerz, 2006 um 16:03:34
Guten Tag,
ich habe im Mai 2005 ein vermessenes Grundstück (so steht es auch auf dem notariellen Kaufvertrag) erworben. Im Vertrag steht unter dem Punkt "Kosten und Steuern", dass die Kosten für die Vermessung vom Käuferzu tragen sind. Nun meine Frage!
Kann nun der Verkäufer aufgrund dieses Vetragsbestandteils Vermessungskosten geltend machen, die weit vor (ca. 1/2 ) Vertragsschluss entstanden sind?
Ich bin der Meinung, dass er mir nach Vetragsschluss entstandene Vermessungskosten auferlegen kann.
Vielen Dank
R.Korbanka