Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 Maerz, 2006 um 20:44:18
Antwort auf: Re: Berechnung Geschossfläche ohne Luftraum / Galerie? von Christoph Tahedl am 07 Maerz, 2006 um 20:36:21:
Ich finde das schon eindeutig geregelt. Die BGF ist in der DIN 277 definiert und das Vollgeschoss in der jeweiligen Bauordnung des Landes. Wie die GFZ zu ermitteln ist, geht aus der BauNVO hervor. Wo sind die Unklarheiten?
: Hallo,
: erstmal Danke für die Diskussion. Die Fragestellung scheint offenbar nicht eindeutig geregelt zu sein, daher habe ich sie auch in diesem Forum gestellt. Die Nicht-Einbeziehung des Luftraums wird in der Regel wg. einer Begrenzug der GFZ im B-Plan eher im Interesse eines Bauherrn sein. Hättet Ihr auch eine Idee, wie man diese Auffassung, einem Bauamt nachweisen könnte? Rein theoretisch könnte es ja Bauämter geben, die da sehr kritisch und ungläubig sind. Kennt Ihr Kommentare, die die Auffassung belegen?
: Das Thema der Nicht-Vollgeschosse ist in NRW, insbesondere in der Bauordnung von 1962 meines Wissens (bin kein Fachmann) wohl tatsächlich ebenfalls zu berücksichtigen. Da kann man sich aber mit Nicht-Aufenthalträumen behelfen (nachzuweisen durch niedrige Decken, wenig Fenster, kleine Treppe und die richtige Bezeichnung im Grundriß ...).
:
: : Das ist allerdings kein Widerspruch zu dem von mir gesagten. Die Bruttofläche eines Geschosses bemisst sich aus Flächen. Da Luft keine Fläche ist, gehört sie weder zur BGF noch zur Geschossfläche. Die Geschossfläche als Berechnungsgrundlage der GFZ bezieht sich im übrigen nur nach landesrechtlichen Regelungen auf Vollgeschosse. Es gibt auch Bundesländer in denen sich die GFZ auch auf Nicht-Vollgeschosse bezieht.
: : : hallo cristoph,
: : : leider muss ich meinem geschätzten vorredner
: : : widersprechen......die geschossfläche errechnet sich aus der "grundfläche des vollgeschoss", ermittelt mit den aussenmassen des gebäude.
: : : siehe auch den kommentar zur BauNVO.
: : : mfg
: : : bodo hermann