Abgeschickt von Foni am 08 Maerz, 2006 um 16:28:06:
Antwort auf: Re: GU Vertrag von Markus am 08 Maerz, 2006 um 14:35:52:
Aber die ursprüngliche (und wohl auch vertraglich verreinbarte?)Planung muß fachgerecht sein und dass ist sie mit einer Kopfhöhe von 1,85 m nun mal nicht. Wenn aufgrund dieser Tatsache eine Umplanung erforderlich ist, geht das zu Lasten des Unternehmers. Eingeschränken muß man aber, dass Aufwendungen, die sie auch bei einer vornerein korrekten Planung gehabt hätten zu erstatten sind. Die Umgangssprachlichen "Sowiesokosten".
Was verbirgt sich hinter den von Ihnen genannten Installationskosten? Welches Gewerk? Was?