Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 Maerz, 2006 um 12:27:27
Antwort auf: nebenkosten/eigentümergesellschaft von roswita müller am 08 Maerz, 2006 um 09:53:50:
Die Kontoführungsgebühren gehören selbstverständlich zu den gemeinschaftlichen Kosten. Bareinzahlungen wären deutlich teurer, da die Banken hierfür Gebühren von 5 Euro und mehr je Einzahlung verlangen und irgendwie müssen die Versorgungsunternehmen, das Finanzamt usw. ja auch an ihr Geld kommen. Der Beitrag für den Verein wäre vielleicht nicht unbedingt nötig, ist aber sicher auch sehr sinnvoll, da sie dort immer auf dem aktuellsten Stand der Rechstprechung bleiben. Und wenn sie mit der Eigentümergemeinschaft dort Mitglied sind ist das ja deutlich günstiger, als wenn jeder einzeln dort eintritt.
: hallo, habe mal eine frage, wenn sich jemand damit auskennt, wäre ich sehr dankbar, wir haben uns ein haus gekauft, was aber zu einer eigentümergesellschafft gehört, ich weiß auch, das wir anteilmäßig alle kosten bezahlen müssen, die zur instandhaltung gehören, jetzt hat der wohneigentümer, der immer die abrechnung der nebenkosten bekommt, uns folgendes aufgelistet.und zwar haus und grund beitrag und kontoführungsgebühren, wo wir immer unsere monatlichen nebenkosten drauf einzahlen. nun meine frage, muß ich diese 2 posten bezahlen? denn ich könnte die nebenkosten auch bar bezahlen, warum dann kontogebühr, und wenn man im haus und grund ist, muß ich dies dann bezahlen? denn wenn ich in den verein eintretten würde, zahlt der andere dann auch?
: bitte um mithilfe, denn ich bin verzweifelt.
: gruß roswita