Vertragssprache erklären/


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Abgeschickt von Christian am 08 Maerz, 2006 um 00:06:02:

Guten Abend,
kann mir jemand von Ihnen oder Euch folgendes erklären:

"Der Erwerber verpflichtet sich,... innerhalb von 10 Jahren... nicht zu verkaufen.
Der Veräußerung steht die Bestellung des Erbbaurechts gleich.
Diese Verpflichtung ist... dem Rechtsnachfolger... zur Weitergabe aufzuerlegen.

Zur Sicherung behält sich die Gemeinde einen Nachzahlungsanspruch von... vor."

Heißt das, daß man entweder nachzahlen muß (m²* x€) oder geht automatisch das Grundstück in Erbpacht über?

Ich verstehe es nicht, wer kann es mir erklären oder zumindest einen Tip geben, wie ich mir den Inhalt erschließen kann.

Vielen Dank, Gruß, Christian





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