Abgeschickt von Charlie am 06 Maerz, 2006 um 11:42:17
Darf auf einem Sondernutzungsrecht ein Pool errichtet werden, wenn in der Teilungserklärung der Zusatz vermerkt ist: "... darf bebaut werden, soweit dies baurechtlich zulässig ist", ohne genaue Beschreibung der geplanten Maßnahme in der Teilungserklärung? Sind die Miteigentümer dadurch komplett von der Mitbestimmung ausgeschlossen und müssen auch nicht informiert werden? Was geschieht mit dem Gemeinschaftseigentum, über die die Maßnahme zwanksläufig erfolgen müsste?