Wann liegt eine Zweckentfremdung bei einer Garge vor ?


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Abgeschickt von M.Bastian am 05 Maerz, 2006 um 10:51:27

Wir wohnen in einem Flachdachbungalow. Im Erdgeschoss befindet sich eine Garage die in den Bungalow integriert ist. Darüber, im ersten Stock ist unser Schlafzimmer. In den 80er Jahren wurde das Garagentor durch eine zweigeteilte Tür ersetzt. Nach heutigen Maßstäben würde allenfalls ein Kleinwagen reinpassen - den wir aber nicht besitzen. Wir nutzen die Garage nur als Ablagefläche für unser Pflanzen im Winter. Zur
Lagerung unserer Getränkekisten und für ein paar Werkzeuge + Gartengeräte. Kann man dies schon als Zweckentfremdung deuten, bzw. gibt es objektive Maßstäbe, wann eine Zweckentfremdung einer Garage vorliegt ?



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