Grenzüberbauung Außenisolierung


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Abgeschickt von Samira am 04 Maerz, 2006 um 16:17:21:

Hallo,

bei einem Haus von 1895, das mit einer Giebelseite auf der Grenze zum Nachbarn steht, soll eine Außenisolierung aufgebracht werden. Der Nachbar will seine Einwilligung dazu nicht geben; die 12 cm sind ihm zu viel Verlust auf seiner Hofseite.
Frage: Wieviel cm darf ich (in Rheinland-Pfalz) mit einer Außenisolierung die Grenze überbauen?

Ich freue mich über jede Antwort.
Danke.

Samira





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