Abgeschickt von Samira am 04 Maerz, 2006 um 16:17:21:
Hallo,
bei einem Haus von 1895, das mit einer Giebelseite auf der Grenze zum Nachbarn steht, soll eine Außenisolierung aufgebracht werden. Der Nachbar will seine Einwilligung dazu nicht geben; die 12 cm sind ihm zu viel Verlust auf seiner Hofseite.
Frage: Wieviel cm darf ich (in Rheinland-Pfalz) mit einer Außenisolierung die Grenze überbauen?
Ich freue mich über jede Antwort.
Danke.
Samira