Abgeschickt von Dirk Baumeister am 03 Maerz, 2006 um 23:07:29
Antwort auf: Gewerbehalle privat nutzen von Krueger Ralf am 03 Maerz, 2006 um 18:10:58:
Es müsste festgestellt werden, mit welcher Begründung das Bauamt von einer gewerblichen Nutzung der Halle ausgeht und welche Kriterien für die Wohnnutzung anscheinend nicht erfüllt sind. Anschließend kann man ganz gut feststellen, ob die Erfüllung der Kriterien möglich ist oder nicht. Unter Umständen handelt es sich um ein Gewerbegebiet gemäß BauNVO, sodaß die Wohnung nur untergeordnete Nutzung zulässig ist.
: hallo,
: standen kurz davor eine Gewerbehalle mit dazugehörigen
: wohnung zu kaufen. die wohnung wollten wir vermieten
: und die halle in eine art loft umbauen. das objekt
: steht in einem mischgebiet, d. h. hier wohnt und arbeitet man.
: gestern erhielten wir dann die antwort vom zuständigen
: bauamt, das unser vorhaben nicht gestattet wird, da
: die gewerbehalle gewerbliche bleiben muss??? die wohnung könnte man natürlich weiterhin privat nutzen.
: wo ist da die logik??
: wer hat mit diesem thema schon einmal erfahrung gesammelt und könnte uns evtl. ein paar tips geben?
: gruss r. krueger