Re: Gartenhaus - Grenzbebauung-Kriechkeller


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Abgeschickt von Bolanger am 02 Maerz, 2006 um 13:32:30:

Antwort auf: Gartenhaus - Grenzbebauung-Kriechkeller von Traute am 02 Maerz, 2006 um 11:24:40:

Hallo,

das kommt darauf an, wo das ganze stattfinden soll. In NRW z.B. dürfen maximal 15 m Grenbebauung für nebengebäude genutzt werden, dabei nicht mehr als 9 m an einer Grenze. Diese kleine gartenlaube wäre also zulässig, wenn nicht andere Vorschriften wie z.B. ein bebauungsplan dagegen stehen.

Wie tief er seinen Keller dadrunter macht, ist ihm überlassen.

: Unser Nachbar hat eine Grundstücksecke, die auf 3 Seiten an Nachbargrundstücke grenzt. Das Grundstück hat eine Größe von 5 m x 3 m wobei nur eine 3 m Seite von seinem Grundstück zugägig ist. Auf dieser Fläche möchte er ein Gartenhaus errichten. Dieser würde also auf 3 Seiten auf der Grundstücksgrenze stehen. Außerdem haben wir erfahren, dass er einen "Kriechkeller" für Kartoffeln dort einrichten möchte. Das kann doch nicht erlaubt sein oder?
: Wer weiß Rat.





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