Gewährleistungseinbehalt verzinsen


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Abgeschickt von Gerd am 28 Februar, 2006 um 17:58:41

Hallo Forum,

für die erbrachte Leistung eines Elektrounternehmens ist von der Schlussrechnung, wie im Bauvertrag vereinbart, 5 % Gewährleistung einbehalten worden. Der Unternehmer hat diesen Betrag nicht in Form einer Gewährleistungsbürgschaft / Bankbürgschaft abgelöst. Nach Ablauf der Gewährleistungszeit von 5 Jahren fordert das Elektrounternehmen nun berechtigterweise den Gewährleistungseinbehalt zurück. Allerdings fordert er den Betrag zuzüglich der Verzinsung entsprechend dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zurück. Verzinsung war im Bauvertrag nicht geregelt. Muss ich den Gewährleistungsbetrag inkl. der Zinsen zurückzahlen? Gibt es Gesetze oder Rechtsprechung, dass Gewährleistungs- / Sicherheitseinbehalte nach Ablauf der Frist verzinst zurückgezahlt werden müssen?

Vielen Dank für eure Antworten.




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