Re: Nutzungsänderung Kosten


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 Februar, 2006 um 11:17:27

Antwort auf: Nutzungsänderung Kosten von kunigunde1288 am 28 Februar, 2006 um 11:07:25:

Eine Nutzungsänderung unterliegt nicht den Regelungen der HOAI, d. h. das Honorar kann frei vereinbart werden. Die Kosten werden sich i. d. R. nach dem Aufwand richten. Sind Zeichnungen vorhanden? Wieviel Änderungen sind erforderlich? Muß ein Aufmaß erstellt werden? Der Aufwand ist sehr stark vom konkreten Objekt abhängig. Zu den Kosten sollten Sie direkt bei den Architekten anfragen und Unterlagen mitbringen, sodaß der Aufwand eingeschätzt werden kann.
Die Nutzungsänderung muß nicht von einem Architekten eingereicht werden, die kann mit den erforderlichen Unterlagen auch vom Eigentümer, Nutzer usw. unterschrieben und beantragt werden.

: Hallo Forum,
: Was kostet der Antrag auf Nutzungsänderung ca.?
: Wonach richtet sich das Architektenhonorar?

: Also es geht konkret um eine ehemalige Hofstelle in NRW, die die letzten Jahrzente zum Teil als Raststätte genutzt wurde. Der Teilbereich der Gaststätte soll nun wieder Wohnung werden. Beim Bauamt haben wir schon vorgesprochen, es würde auch genehmigt werden. Nun müssen wir einen Architekten beauftragen der das Haus zeichent und den Antrag stellt, möchten aber ungefähr die Kosten wissen. Kann mir hier jemand einen Tipp geben?





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