Re: Bau entgegen der Planung


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Abgeschickt von McByte am 27 Februar, 2006 um 18:27:28

Antwort auf: Re: Bau entgegen der Planung von Foni am 27 Februar, 2006 um 17:01:54:

Der Erker ist im Bereich von 2-3m zur Grundstücksgrenze. Laut Bauamt darf der Erker dann nicht mehr gegründet werden. Mit Gründung würft er dann halt Abstandsflächen. In unserem Fall nun ca. 80 cm auf Nachbars Grundstück. Mein Anwalt meint, hier kann es zu zivielrechtlichen Problemen kommen. Die Optik ist für den Nachbarn jedoch immer gleich, ob mit oder ohne Gründung. Sch... Baurecht. Wir haben aber eine Baugenehmigung ohne Gründung und so wurde es vom Architekten geplant. Der Bauträger hat es aber mit Gründung ausführen lassen. Es gab keine neue Zeichnung und keinen Änderungsvertrag. Wir haben auch nichts unterschrieben.





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