Abgeschickt von Foni am 27 Februar, 2006 um 16:52:57:
Antwort auf: Garage als Wohnraum Verkauft. von Dias am 26 Februar, 2006 um 14:14:57:
Bei einem Schadensersatz müssen Sie Ihren Schaden aufzeigen.
z. B. Architekt für die Nutzungsänderung, Baugenehmigungskosten hierfür, Baulasten ect..
Vemessungskosten dürften eigentlich nicht angefallen sein, denn der Bau selbst war ja wohl als Garage genehmigt war, oder? Wenn Sie nicht umbauen konnte, konnten Sie vieleicht auch noch nicht einziehen und mussten an anderer Stelle Miete zahlen? Wie auch immer, stellen Sie die Kosten auf, die Ihnen wirklich entstanden sind.