Abgeschickt von Foni am 27 Februar, 2006 um 16:39:39:
Antwort auf: Re: Mehr als 50% Kostenüberschreitung gegenüber der Kostenschätzung von Dirk Baumeister am 27 Februar, 2006 um 14:58:33:
Die eigentlichen Baukosten wären als "Sowiesokosten" angefallen. Schadensersatz bestünde doch nur für wirklich eingetretenen Schaden wie z.B. Grundschuldänderung, Nachfinanzierungskosten ect.