Abgeschickt von Bolanger am 27 Februar, 2006 um 09:11:01:
Antwort auf: Feuerwehrzufahrt und Baugenehmigung von Stange am 26 Februar, 2006 um 13:16:12:
A kann sich ärgern.
Eine Zufahrt für die Feuerwehr ist zwingend erforderlich. Woher diese Zufahrt kommt, dass sei dahingestellt. Offensichtlich gibt es die Möglichkeit, durch Vereinigung von 2 Zufahrten einen ausreichende Breite zu bekommen. Das reicht der Stadt schon, um im hinteren Bereich bauland auszuweisen. Die Stadt stört sich bei der Festlegung der überbaubaren Grundstücksfläche nicht an den aktuellen Grundstückszuschnitten. Grundstücke können verkauft werden oder verlegt werden und haben daher keine Bedeutung für einen Bebauungsplan bzw. die überbaubaren Grundstücksflächen.
A kann aber mit dem Verkäufer des Grundstücks von A reden, da sich A über den Tisch gezogen fühlt. Ob das A zum Erfolg führt, kann ich nicht beurteilen, da ich kein Jurist bin.
Alternativ kann sich A überlegen, was sein Grundstück noch wert ist, was ein evtl. Gerichtsstreit mit dem verkäufer des Grundstücks von A kostet und ob es dann nicht günstiger wäre, dem Nachbarn mehr Geld für die Zusammenlegung der Zufahrt zu bieten.
: A hat ein Grundstück gekauft, das im Bebbauungsplan als Bauland ausgewiesen ist. Es handelt sich um ein Hinterliegergrundstück zu dem eine durch Baulast abgesicherte Zufahrt führt. A hat für den Bau eines Hauses einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt. Von der Baubehörde wurde ihm dann mitgeteilt,dass die Feuerwehr den Brandschutz nicht gewährleistet sieht. Die vorgegebene Breite von 3 m für eine Feuerwehrzufahrt sei nicht gegeben. In der Nachbarschaft gibt es weitere Grundstücke deren Zufahrten ebenfalls nicht die erforderlich Breite haben. Diese haben aber Bestandsschutz. Bemühungen durch Zusammenlegung von zwei Zufahrten die erforderliche Breite zu erreichen waren erfolglos, da der Nachbar, bei dem Bestandsschutz besteht, nicht einverstanden ist. Was kann A tun?