Abgeschickt von Bergmann am 26 Februar, 2006 um 17:42:06
Leide fand ich zur Raumhöhe von Kellerräumen in den einschlägigen Vorschriften keine Angaben. Wer kann mir helfen zu Mindesthöhen genannter Räume und wie sind Einschränkungen der Kopffreiheit zu sichern.
Besten Dank!