Abgeschickt von Josef Omasreiter am 26 Februar, 2006 um 10:38:50
Hallo zusammmen,
mich beschäftigt folgende Frage:
in einem allgemeinen Wohngebiet WA sind nach Bebauungsplan nichtstörende Gewerbebetriebe allgemein zulässig. Die Geschoßhöhe ist jedoch auf eine beschränkt und Flachdach ist vorgeschrieben.
Ist es zulässig, wenn ein Gewerbetieb einen teschnischen Aufbau (Lüftungsanlage) in der Größe 2,5 m hoch, 7 m breit (2/3 der Breite des Gebäudes) und 3 m tief auf sein Flachdach setzt? Greift nicht die Beschränkung der Geschoßhöhe?
vielen Dank für Ihre Antworten
J. Omasreiter