Abgeschickt von Foni am 23 Februar, 2006 um 15:47:41:
Antwort auf: Dachgaube von Thorsten am 23 Februar, 2006 um 13:23:13:
Nach meiner Rechtsauffassung würde ich sagen ja, denn nach den Eigentumsanteilen werden ja auch die Betriebskosten umgelegt. Da Sie nun mehr Fläche haben und die Gesamtfläche sich erhöht hat, müsste meiner Auffassung nach der Schlüssel neu ermittelt werden. Das hat aber auch zur Folge, dass die Grundbücher geändert werden müssen. Das ist nicht ärgerlich, sondern kostet auch Geld. Fragen Sie doch mal Ihren Notar, ob es eine Ausnahmeregelung gibt aufgrund von Geringfügigkeit, wenn die Miteigentümer zustimmen.