Abgeschickt von thomas am 22 Februar, 2006 um 17:28:08:
Hallo zusammen,
ich habe da eine Frage. Wir haben vor 1.5 Jahren auf einem Grundstück mit hohem Grundwasserstand (im Mittel 0,8 - 1m unter Gelände) gebaut und man hat uns zu wasserdichten Schächte mit einem Ablauf in der Schachtsohle geraten (durch ein Steigrohr verschlossen) - diese haben wir genommen. Die Kellerfenster sind nicht wasserdicht. Inziwschen hat sich herausgestellt, daß der Stopfen nie gezogen werden kann, um evtl. stehendes Wasser ablaufen zu lassen (s. Grundwasserstand). Somit besteht fortwährend die Gefahr eines Schadens durch vollaufende Schächte (evtl. durch Oberflächenwasser). Da der Bauunternehmer durch ein Gutachten Kenntnis von der Grundwassersituation hatte, betrachte ich das als Beratungs- und Planungsfehler. Wie ist da jetzt im weiteren Verlauf zu verfahren?