Re: Wohnflächenberechnung zur Begründung von Sondereigentum


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Februar, 2006 um 21:42:33

Antwort auf: Wohnflächenberechnung zur Begründung von Sondereigentum von Alexander Lai am 19 Februar, 2006 um 18:22:42:

Je nachdem, wann die "Wohnflächenberechnung" erstellt wurde wäre die "II. Berechnungsverordnung" oder die "Wohnflächenverordnung" als Grundlage zu berücksichtigen. In beiden gibt es eindeutige Festlegungen, was wann der Wohnfläche angerechnet werden kann und was abzuziehen ist. Beide Texte sind leicht im Internet zu finden.

: Hallo, zusammen!
: In unserer Wohnung wurden folgende Bereiche nicht von der Wohnfläche abgezogen bzw. als Wohnfläche berechnet.
: ein gemauerter Kaminabzugsblock im Kinderzimmer
: Zwei, in den Raum heinenragende Wandteile.

: Begründung: jeder Bereich macht weniger als einen 1/2 qm aus.
: Ist das so o.k.?

: Viele Grüße!
: Alexander Lai





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