Abgeschickt von Matthias am 20 Februar, 2006 um 16:07:55
Hallo!
Ich habe vor 3 Jahren eine Eigentumswohnung mit einem Holzbalkon gekauft. Im letzten Jahr wurde dann festgestellt, das die Umrandung bereits nach nur knapp 9 Jahren morsch ist. Ein Baustoff-Fachmann hat den Balkon begutachtet und festgestellt, das auch die Lagerhölzer und ein Großteil der tragenden Konstruktion ebenfalls morsch ist.
Nachdem jetzt 1 Jahr lang geklärt werden mußte, was davon Sonder- und was Allgemeineigentum ist muß ich jetzt für alle Kosten offenbar selber aufkommen.
Allerdings ist das Holz nur in einem so schlechten Zustand, weil das Bauunternehmen keine Distanzstücke verbaut hat damit das Wasser ablaufen kann.
In wieweit kann ich jetzt noch das Bauunternehmen für diesen schwerwiegenden Fehler zur Verantwortung ziehen?