Abgeschickt von Juergen Leissner am 20 Februar, 2006 um 13:30:14
Antwort auf: Anfüllen von Boden im Grenzbereich (NRW) von Ralph Bödefeld am 20 Februar, 2006 um 10:01:28:
Hallo,
ich habe das gleiche Problem. Ich bin allerdings der untere Nachbarn ( in einem anderen Ort) und moechte ebenfalls die Beseitigung der Anfuellung.
Die rechtliche Lage ist mir allerdings unklar.
Am besten ist wohl vor dem Anfuellen sich mit dem Nachbarn auseinander zu setzten !
J.Leissner