Re: Doppelhaushälfte verfällt


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Abgeschickt von Hengest am 17 Februar, 2006 um 12:35:23:

Antwort auf: Doppelhaushälfte verfällt von Hentschel am 14 Februar, 2006 um 22:45:05:

Solange Ihre Haushälfte nicht direkt gefährdet ist, besteht kein durchsetzbarer Anspruch auf Reparaturen. Da hilft nur ein höheres Kaufpreisgebot.

: die situation ist das ein doppelhaus (längst geteilt also zwei dachhälften existieren)von nur noch einem eigentümer bewohnt wird.der andere eigentümer ist vor 4 jahren ausgezogen.die nicht bewohnte haushälfte wird weder geheizt noch gelüftet.wände usw. sind schon nass und mit schimmel befallen.aufgrund der sehr alten bausubstanz ist auch das dach und der dachstuhl dringeng sanierungsbedürftig.auch der äussere verfall ist negativ auffällig.der besitzer möchte verkaufen,aber der preis ist für den anderen besitzer unakzeptabel bzw. unverhältnismäßig hoch.
: was wäre einzuleiten die bausubstanz zu retten und den verkäufer in handlungs oder verkaufswilligkeit zubewegen?oder kann eine endgültige lösung (abtragen des gesamten gebäudes erwirkt werden? das wäre unter umständen auch wille des noch jetzigen bewohners des hauses.den verlust würde dieser akzeptieren um einen neubau zu errichten.





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