Abgeschickt von Peter Grau am 17 Februar, 2006 um 10:27:14
Antwort auf: Re: Erschließungsgebühr von Dirk Baumeister am 16 Februar, 2006 um 17:15:45:
: Informationen finden Sie in:
: BauGB - Erschließungskosten
: Gemeindesatzung (Erschließungssatzung)
: KAG - Erneuerung, Instandhaltungskosten von Erschließungsanlagen
: : Ist es richtig, dass eine Gemeinde nach 7 Jahren Erschließungsgebühren für einen Fußweg verlangen kann, obwohl dieser Fußweg in der Planung schon ausgwiesen, aber bisher nicht gepflastert wurde.
: : Im Kaufvertrag steht, dass durch die damalige Zahlung alle Erschließungsgebühren bezahlt sind. In welchem Gesetz ist dies verankert?
Danke, werde ich mich mal durchwühlen.