Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 Februar, 2006 um 17:18:27
Antwort auf: Re: Bezahlung Nachunternehmer von Hans am 15 Februar, 2006 um 14:57:35:
Ich frage mich, ob der Fachbauleiter nicht aus einer anderen, gesetztlichen Situation heraus in Regresse genommen werden kann. Vertraglich scheint mir da auch keine Grundlage vorzuliegen.
: Wenn nur zwischen dem Fachbauleiter und dem Unternehmer xx ein Vertragsverhältnis besteht, ist doch das Abzeichnen der Aufmaßblätter nicht bindend für den Vertrag, oder? Ist es nicht eher eine Vertragsverletzung zwischen xx und yy, daß xx die Unterschrift des (rechtlich unbeteiligten) Fachbauleiters akzeptiert? Die Aufmaßblätter hätten doch gar nicht vom Fachbauleiter abgezeichnet werden dürfen... (???)