Abgeschickt von Gast am 15 Februar, 2006 um 11:01:22:
Antwort auf: bauliche Veränderung von Gast am 13 Februar, 2006 um 10:35:12:
Hat jemand Ahnung, was ist unter diesem Nachteil zu verstehen?
: Wann werden durch eine Veränderung Rechte rechtswidrig über § 14 WEG (über das geordnete Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst) beeinträchtigt?